Pensionskasse Rundfunk

– die Altersversorgung für Freie

 

Wie funktioniert die Pensionskasse Rundfunk? 

Rentenzuschuss vom Auftraggeber 

Die Pensionskasse Rundfunk bietet freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie von über 300 Produktionsunternehmen eine sichere und flexible Alters- und Hinterbliebenenversorgung.
Aus eigenen Beiträgen sowie den Zuschüssen der Auftraggeber setzt sich der Versicherungsschutz zusammen – die Pensionskasse Rundfunk erwirtschaftet zusätzlich Überschüsse.
Provisionen, Aktionäre oder einen Vertrieb, an dem noch jemand mitverdient und Ihre Einzahlungen schmälert, gibt es nicht. Die Beiträge landen von Anfang an auf Ihrem Versicherungskonto.

Eine Übersicht aller Mitglieder der Pensionskasse Rundfunk auf Auftraggeberseite finden Sie auf der hier.

Flexible Beiträge

Unstete Einnahmen, wechselnde Auftraggeber, Auftragspausen: Ihr Beruf setzt maximale Flexibilität voraus. Wichtig ist deshalb eine Altersversorgung, die sich Ihnen anpasst – und nicht umgekehrt. Die Pensionskasse Rundfunk bietet diese Absicherung speziell für Rundfunk- und Fernsehschaffende: Einfach in der Umsetzung und mit zahlreichen Wahlmöglichkeiten.
Wenn Sie keine Einnahmen haben, zahlen Sie automatisch auch keine Beiträge. Ansonsten sind 7 Prozent vom Honorar der übliche Beitrag für beide Seiten: Mitarbeiter und Auftraggeber. Wenn Sie Mitglied in der Künstlersozialkasse (KSK) sind oder Ihr Auftraggeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Sie leistet, liegt der Beitrag Ihres Auftraggebers bei 4 Prozent – denn Sie erhalten ja bereits Rentenleistungen. Bei Ihren eigenen Beiträgen können Sie flexibel zwischen 4 und 7 Prozent wählen.

Wenn sich Ihr Beschäftigungsverhältnis während Ihrer Mitgliedschaft ändern sollte, stellt sich die Pensionskasse Rundfunk flexibel darauf ein: Sie können jederzeit und ohne großen Aufwand Ihre Beiträge ändern oder Beitragspausen einlegen. Und dies bei Wahrung des vollen Leistungsumfangs.

Leistungen

Vielleicht haben Sie im Alter noch Großes vor? Bei der Rentenauszahlung passt sich die Pensionskasse Rundfunk Ihren Plänen an:

– Sie können eine lebenslang garantierte Rente beziehen.

– Sie können sich Ihren angesparten Rentenbetrag auch einmalig auszahlen lassen.

– Sie bestimmen für beide Alternativen den Startpunkt zwischen Ihrem 62. und 70. Lebensjahr.

Hinterbliebenenversorgung

Neben der Altersversorgung beinhaltet die Mitgliedschaft auch Versicherungsschutz im Todesfall. Als Hinterbliebene können neben Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner auch Lebensgefährten mit gemeinsamer Haushaltsführung und Kinder benannt werden. 

Ausführliche Informationen finden Sie in der Infobroschüre der Pensionskasse Rundfunk.
 

Wer kann Mitglied in der Pensionskasse Rundfunk werden?

Mitgliedsantrag
Jeder kann Mitglied in der PKR werden, der für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder die angeschlossenen Produktionsunternehmen arbeitet und dort nicht unbefristet fest angestellt ist. Also freie Mitarbeiter, feste Freie und befristet Angestellte.

Außerdem gilt: 

1. Ihr erster Job für Rundfunkanstalten oder Produktionsunternehmen liegt mindestens 12 Monate zurück. Sie müssen in dieser Zeit nicht ununterbrochen für Rundfunkanstalten und Produktionsunternehmen gearbeitet haben.

2. Für alle Ihre bisherigen Jobs bei Rundfunkanstalten oder Produktionsunternehmen haben Sie insgesamt mindestens 3.500 Euro Honorar erhalten. 

3. Sie sind mindestens 18 Jahre alt. Nach oben gibt es keine Altersbegrenzung.

Den Aufnahmeantrag finden Sie hier.

Rentenhöhe

Auch wenig bringt viel: Warten Sie nicht auf finanziell bessere Zeiten, um mit der Renteneinzahlung zu beginnen – beginnen Sie gleich. Denn Ihre spätere Rente setzt sich zusammen aus:

– Ihren Beiträgen

– den Beiträgen Ihrer Auftraggeber

– Ihren zusätzlich eingezahlten Beiträgen und

– der Überschussbeteiligung.

Mit dem Rentenrechner der Pensionskasse Rundfunk können Sie Ihre Leistungen individuell berechnen.

Vorteile auf einen Blick

  • Bis zu 50 % Beitragszuschüsse vom Auftraggeber
  • garantierte, lebenslange Rentenzahlung
  • alternativ wählbare Kapitalauszahlung
  • flexibler Rentenbeginn zwischen 62 und 70 Jahren
  • Versicherungsschutz im Todesfall für Ehegatten, Lebenspartner bzw. Lebensgefährten sowie Kinder
  • jederzeit Wechsel in beitragsfreie Mitgliedschaft möglich – erworbene Ansprüche bleiben erhalten (z. B. bei Auftragspause, Festanstellung, Arbeitgeberwechsel, Elternzeit etc.)
  • Beitragsflexibilität: Beitragshöhe ist nicht fix, sondern hängt vom Honorar ab
  • steuerliche Förderung – Arbeitgeberbeiträge können bis zu 4.776 Euro jährlich steuerfrei sein 
  • provisionsfreie Tarife – Beiträge kommen von Anfang an Ihrem Versicherungskonto zugute
  • insolvenz- und pfändungssichere Altersversorgung
     

Kontakt
Für Fragen oder eine persönliche Beratung steht die Mitgliederbetreuung der Pensionskasse Rundfunk Ihnen gerne zur Verfügung:

Pensionskasse Rundfunk VVaG
Bertramstraße 8
60320 Frankfurt am Main
Telefon: 069 155-4100
E-Mail: mail@pkr.de

Unsere weiteren Partnerschaften